FIRMEN DIE
SPURLOS VERSCHWINDEN!
In Frankreich stellen wir fest das mehr und mehr kleine
Firmen verschwinden ohne eine Spur zu hinterlassen, und ohne dass die
rechtliche Prozedur verfolgt wird.
In den meisten Fällen sind es Firmen mit unbezahlten
Lieferanten Rechnungen.
Dieses Phänomen wird bei größeren Firmen nicht
festgestellt.
Die normale Prozedur ist die gütliche Auflösung der
Firma. Diese Entscheidung muß in einem Amtsblatt und
beim Handelsregister veröffentlicht werden. Die Formalitäten sind lang, mühsam
und zwingend. Der Gütliche Liquidator muß die Aktiva
verwerten und die Passiva bezahlen. Wenn die Passiva höher ist als die Aktiva muß er Konkurs anmelden, sonst haftet er persönlich für die
Schulden.
In der Praxis, wird festgestellt dass mehr und mehr
Unternehmen die gütliche Auflösung veröffentlichen und den früheren
Geschäftsführer meistens auch Eigentümer
als Liquidator ernennen. Dieser zahlt Niemanden und löscht das
Unternehmen beim Handelsregister.
Einige Handelsregister löschen selbst Firmen die keine
Tätigkeit mehr haben.
Wenn das Unternehmen gelöscht ist, bleibt dem Gläubiger
keine Aktion Möglichkeit mehr übrig.
Obwohl dieses Verfahren illegal ist, passiert in der
Realität häufig gar nichts, bedingt durch die Überfüllung der Gerichte und die
geringen Mitteln über welche das Justiz Ministerium verfügt.
Um
diese Fälle zu umgehen, raten wir Ihnen zur sofortigen Aktion, wenn Sie von der
Auflösung von Ihrem Kunde erfahren.
Die
permanente Überwachung ist ein Muß.