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30.11.2011
Newsletter Dezember 2011

FIRMEN DIE SPURLOS VERSCHWINDEN!

 

In Frankreich stellen wir fest das mehr und mehr kleine Firmen verschwinden ohne eine Spur zu hinterlassen, und ohne dass die rechtliche Prozedur verfolgt wird.

In den meisten Fällen sind es Firmen mit unbezahlten Lieferanten Rechnungen.

Dieses Phänomen wird bei größeren Firmen nicht festgestellt.

Die normale Prozedur ist die gütliche Auflösung der Firma. Diese Entscheidung muß in einem Amtsblatt und beim Handelsregister veröffentlicht werden. Die Formalitäten sind lang, mühsam und zwingend. Der Gütliche Liquidator muß die Aktiva verwerten und die Passiva bezahlen. Wenn die Passiva höher ist als die Aktiva muß er Konkurs anmelden, sonst haftet er persönlich für die Schulden.

In der Praxis, wird festgestellt dass mehr und mehr Unternehmen die gütliche Auflösung veröffentlichen und den früheren Geschäftsführer meistens auch Eigentümer  als Liquidator ernennen. Dieser zahlt Niemanden und löscht das Unternehmen beim Handelsregister.

Einige Handelsregister löschen selbst Firmen die keine Tätigkeit mehr haben.

Wenn das Unternehmen gelöscht ist, bleibt dem Gläubiger keine Aktion Möglichkeit mehr übrig.

Obwohl dieses Verfahren illegal ist, passiert in der Realität häufig gar nichts, bedingt durch die Überfüllung der Gerichte und die geringen Mitteln über welche das Justiz Ministerium verfügt.

Um diese Fälle zu umgehen, raten wir Ihnen zur sofortigen Aktion, wenn Sie von der Auflösung von Ihrem Kunde erfahren.

Die permanente Überwachung ist ein Muß.

 

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