Inkassoverfahren

Gevo Crédit Management :

unterstützt Sie in allen Schritten, wie beispielsweise die Suche nach einem finanziellen Partner und hilft Ihnen im Rahmen der Risikovermeidung und –verwaltung, in der Kundenpostverwaltung, sodass Ihre Rechnungen bei Fälligkeit beglichen werden. Inrechnungstellung, Einreichung von Zahlungsmitteln usw. sind zusätzliche Dienstleistungen, die wir unseren Kunden anbieten.
Sie wissen nicht ob Ihr künftiger Kunde zahlungsfähig ist?
Denken Sie daran, uns nach einer Bonitätsanalyse zu fragen und sichern Sie so den Fortbestand Ihres Unternehmens.

Dienstleistungen von Gevo Credit Management:
• Bonitätsanalysen
• Inrechnungstellung
• Zahlungserinnerungen
• Bankeinreichungen

Gevo recouvrement de créances:

• Sie haben bei Fälligkeit unbeglichene Rechnungen,
• Sie haben bereits schriftlich und telefonisch an die Zahlung erinnert,
• Die Sprachbarriere behindert Sie in Ihren Geschäftsbeziehungen mit Ihren Kunden

Unsere “Inkasso“ Sachbearbeiter stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie über die Entwicklung der uns von Ihnen anvertrauten Akten zu informieren.
85% der Gevo R.C. anvertrauten Akten werden innerhalb von 30 Tagen gütlich gelöst.
Die SEKUNDI Gruppe, die von GEVO mitbegründet wurde, übernimmt alle offenen Forderungen in folgenden Ländern:
Deutschland, Österreich, BelgienR.. und Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Marokko, Niederlande, Nor wegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Spanien, Zypern.
• Versichert Ihnen eine qualitativ hochwertige Bearbeitung mit einem einzigen Ansprechpartner: GEVO
• Setzt alles um, damit Ihre Forderungen in kürzester Zeit bezahlt werden.

Unsere Herausforderung = Ihr Erfolg“

Auskunft

Es gibt in Frankreich keine Bonitätsauskünfte über Privatpersonen.
Es gibt also einen großen Unterschied zu Deutschland, wo das Schufasystem existiert. Bei der Gewährung von Obligo an Privatpersonen muss man sehr vorsichtig vorgehen. Privatpersonen bezahlen normalerweise ihre Einkäufe mit Ihrer Kreditkarte oder einem Konsumkredit.
Was Unternehmen und Kaufleute anbetrifft, sind die Bonitätsinformationssystme äußerst umfangreich vorhanden.
Einige Informationen sind kostenlos, andere kostenpflichtig, wieder andere sehr teuer, nichts davon ist perfekt.
Es gibt Unternehmen, die in der Erstellung von profunden Analysen spezialisiert sind und sehr nützliche Informationen zur Verfügung stellen, jedoch ist es unerlässlich, dass das Tätigkeitsvolumen des Gläubigers ausreichend ist, um die daraus entstehenden Kosten zu tragen.
Die Bilanzveröffentlichung ist für französische Unternehmen obligatorisch. Falls eine Veröffentlichung nicht erfolgt, riskiert das jeweilige Unternehmen eine strafrechtliche Verfolgung und Geldstrafen. Trotz dieses Risikos veröffentlichen gewisse Unternehmen Ihre Bilanzen nicht, es handelt sich hierbei jedoch um eine Minderheit.

Die Datenbanken bieten sehr umfangreiche Informationen:

• Zahlungsverzug
• Schwierigkeiten mit dem Finanzamt
• Schwierigkeiten mit den für die Sozialabgaben zuständigen Organismen.

Diese Informationen dürfen nicht wörtlich genommen sondern unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten und der Regeln des französischen Handels interpretiert werden. Das leistungsstärkste Tool ist die Verfolgung des Zahlungsverhaltens.
Man muss die Arbeit eines Credit-Managers hinzuziehen, dies kann man nicht improvisieren. Die Gesamtheit der juristischen und kaufmännischen Gepflogenheiten muss berücksichtigt, die Ratings der spezialisierten Agenturen interpretiert und können nicht ohne ein Minimum an Kritik gespeichert werden.

Bank

Es ist empfehlenswert ein Bankkonto in Frankreich zu eröffnen. Dieses Konto dient dazu, die Zahlungsmittel der französischen Kunden einzureichen. Die französischen Zahlungsmittel und -gepflogenheiten sind viel zu spezifisch. Einen Scheck oder einen Wechsel im Ausland einzureichen, ruft utopische Kosten hervor.
Kosten für ein Bankkonto in Frankreich sind jedoch überschaubar. Ein Ausländer Bankkonto zwecks Zentraliesierung der Zahlungen aus Frankreich ermöglicht ebenso Informationsflüsse zu vereinfachen.
Es reduziert die Zeitspanne zwischen einem Zahlungszwischenfall und dem Zeitpunkt indem Sie darüber informiert werden. Eine rasche Vorgehensweise erhöht erheblich Ihre Chancen, die Ihnen geschuldete Summe zurückzuerhalten.
Gewisse Banken sind in der Kontoverwaltung von ausländischen Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich spezialisiert.
Die Umsatzfinanzierung durch Diskontierung ist sehr verbreitet, leicht umzusetzen
und relativ günstig.

Check

Die Franzosen, ob Privatperson, Händler oder Kleinunternehmen
verwenden sehr viele Schecks.
In Frankreich werden europaweit die meisten Schecks ausgestellt.
Die Einfachheit seiner Verwendung stellt sicher, dass dieses Zahlungsmittel noch die nächsten Jahre bestehen bleibt.
Anders als in gewissen europäischen Ländern, ist der französische Scheck ein geläufiges und sicheres Zahlungsmittel.
Einen französischen Scheck bei einer Bank imAusland einzureichen ist ein „finanzieller Selbstmord“.
Schecks müssen unbedingt bei einer Bank in Frankreich eingereicht werden, da die Einreichung kostenlos ist.
Der Scheck ist ein sehr sicheres Zahlungsmittel.
Die Tatsache einen Scheck ohne Deckung auszustellen ist eine Straftat und hat schwere Strafen für den Aussteller zur Folge.
Unter gewissen Bedingungen kann ein unbezahlter Scheck zum Vollstreckungstitel werden, ohne dass man dazu ein Urteil vom Handelsgericht benötigt. Es ist geläufig, Schecks vorzudatieren aber völlig illegal. Der Scheck muss innerhalb von 8 Tagen eingereicht werden und ist, falls er nach einem Jahr noch immer nicht eingereicht wurde, nicht mehr gültig.

Delegation

Viele Unternehmen sind überzeugt davon, ein Unternehmen in Frankreich gründen zu müssen, um erfolgreich zu sein. Das ist nicht richtig. Seinem Gesellschaftsnamen Frankreich hinzuzufügen bestätigt, dass es sich um ein ausländisches Unternehmen handelt.
Die Regeln für Buchhaltung und Steuern in Frankreich sind sehr streng, rufen Kosten hervor und es ist vorteilhafter in einer Anfangsphase in das Marketing, Sales und die Produkte zu investieren.
Um in Frankreich erfolgreich zu sein, ist vor allem ein leistungsstarkes Salesteams notwendig. Das Produkt muss dem Markt angepasst und das Preis-Leistungsverhältnis der durch die betroffene Tätigkeitsbranche vorgegebenen Norm sein.
Eine interessante Lösung um Ihr Team zu unterstützen ist die Vertrieb Delegation. Das ausländische Unternehmen erklärt am Handelsregister die Existenz einer Vertrieb Delegation genannt „délégation commerciale“.
Es könnte Räumlichkeiten anmieten, um seine Produkte auszustellen und Personal einstellen. Es wäre solange von jeglichen buchhalterischen und steuerlichen Pflichten befreit als dass das Personal über keinerlei Entscheidungsbefugnis verfügt und den Anordnungen und Validierungen der ausländischen Direktoren unterliegt.

Das französische Personal, welches in Frankreich wohnt und arbeitet, auch wenn es keinerlei Struktur gibt, unterliegt den französischen Gesetzen und Sozialabgaben.
Die Gründung einer autonomen juristischen Struktur ist in Erwägung zu ziehen sobald sich die Tätigkeit stabilisiert und der realisierte Umsatz es ermöglicht die Kosten dieser
Struktur zu tragen.

Eigentumsvorbehalt

In Frankreich hat die Eigentumsvorbehaltsklausel spezifische Regeln. Diese kann lediglich auf die effektiv unbezahlte Ware geltend gemacht werden, es kann keine Pfändung eines gleichwertigen Wertes erfolgen. Falls der Artikel verkauft wurde, kann diese Klausel nicht weiterverfolgt werden.
Es ist nicht notwendig eine Eintragung am Handelsregister vorzunehmen.
Es ist unerlässlich, diese Klausel auf einem Dokument aufzuführen, welches vom Kunden unterzeichnet und mit dessen Handelsstempel versehen wird.
In den meisten Fällen wird diese Klausel angewandt, wenn der französische Debitor Konkurs anmeldet.
Konkursverwalter sind extrem kleinlich was die Gültigkeit von Eigentumsvorbehaltsklauseln anbetrifft.
Eine in einer fremden Sprache verfasste Klausel wird quasi immer durch die Konkursverwalterorganismen abgelehnt. Diese Entscheidung vor den zuständigen Richtern anzufechten ist langwierig, kostenintensiv und nahezu immer zum Scheitern verurteilt.

Fälligkeit

Der Lieferantenkredit wird sehr stark von französischen Unternehmen verwendet. Er ist unerlässlich für das Überleben vieler dieser Unternehmen, da sie auf Schwierigkeiten treffen, um sich mit Krediten zu finanzieren.
Die Norm liegt bei etwa 60 Tagen, je nach Branche sind diese Fristen in Wirklichkeit noch länger.
Die Unternehmen, die den Lieferantenkredit ausnutzen sind nicht immer die Ärmsten. Es
gibt sehr viele Gesetze, welche zum Ziel hatten, festgestellten Missbrauch einzudämmen, was sehr oft in zahlungskräftigen Großunternehmen der Fall ist.
Das letzte Gesetz ist das der Wirtschaftsmodernisierung, welches prinzipiell eine Maximalfrist von 60 Tagen vorsieht um seine Rechnungen zu begleichen.
In der Praxis stellt man die Tendenz von ausländischen Unternehmen fest, entweder zu streng zu sein oder nicht genug.

Für einen Franzosen ist es extrem schwierig seine Rechnungen innerhalb von 30 Tagen, sofort nach Rechnungserhalt oder sogar per Vorkasse zu begleichen.
Ihre Kunden werden sehr schnell feststellen, ob Ihr Mahnsystem und ihre Obligoverwaltung nicht sehr effizient sind.

Gutschriften

Die französischen Steuerbehörden mögen keine Gutschriften. Diese werden als suspekt angesehen und verdächtigt einen Betrug zu vertuschen.

Damit eine Gutschrift steuerlich absetzbar ist

• Muss die Ursprungsrechnungsnummer aufgeführt sein
• Muss diese gerechtfertigt sein.
Es muss besonders darauf geachtet werden, dass die Gutschrift gerechtfertigt ist
Was Sie als gerechtfertigte Gutschrift ansehen, wird nicht automatisch von den Steuerbehörden so betrachtet.

Kulanzgutschriften sind nicht akzeptiert.

• Gutschriften in Folge von Warenrücksendungen werden lediglich akzeptiert, wenn Sie die
Rücksendung beweisen können
• Gutschriften wegen Zahlungsausfall werden nicht akzeptiert, falls nicht Ihnen eine durch die Steuerbehörden als zuverlässig eingestufte dritte Person einen Uneinbringlichkeitsnachweis ausstellt.
• Es ist unabdingbar, diese Nachweise innerhalb der steuerlichen Verjährungsfrist von vier Jahren aufzuheben.
• Es muss auf Transportnachweise geachtet werden,
welche nicht mehr als ein Jahr von den Speditionen aufbewahrt werden.
Die Lagerverwaltung unterliegt in Frankreich Sondervorschriften für die Umsatzsteuer, welche unbedingt berücksichtigt werden müssen.

Handelsvertreter

Der unabhängige Handelsvertreter.
In den meisten Ländern kennt man den unabhängiingen Handelsvertreter Dieser Status ist europaweit harmonisiert.
Diese Harmonisierung betrifft nicht die Kundschafts Abfindung, welche durch Vertragsauflösung hervorgerufen wird.
In den meisten Ländern entspricht diese Abfindung ein Jahr Provision. In Frankreich obliegt diese Entscheidung den zuständigen Gerichten und repräsentiert zwei Jahre Provision.
Jedoch verbirgt Frankreich noch andere Fallen für Ausländer: der Voyageur représentant placier auch VRP genannt.
Es handelt sich hierbei um einen Hämaphrodit, er ist weder gänzlich unabhängig noch ein richtiger Angestellter.

Der VRP

• Erhält sehr oft nur eine Kommission,
• Kann für mehrere Unternehmen gleichzeitig tätig werden, jedoch
• wird er als Angestellter bei jedem Unternehmen angesehen.
• Hat er Anrecht auf einen Gehaltszettel.
• Sind seine Arbeitgeber für seine Sozialabgaben zuständig.
• Hat er Anrecht auf bezahlten Urlaub.

Dieser Status ist einzigartig in Europa.

Inkasso

Bis 31/12/2012 war die Situation in Frankreich anders als in den übrigen europäischen
Ländern. Der säumige Schuldner trug keinerlei Inkassokosten.
Das für den Streitfall zuständige Gericht kann ihn zu Schadenersatzzahlungen verurteilen;
Falls dies atz anerkannt wird, so decken die gewährten Beträge nicht die dem Gläubiger
entstandenen Kosten.

Es bestehen Möglichkeiten, diese Kosten durch eine Vertragsstrafe zu verlangen, jedoch unter Vorbehalt, dass diese auf den allgemeinen Verkaufsbedingungen aufgeführt sind und durch den Kunden akzeptiert wurden.
Diese Situation hat sich ab 2013 durch die Anwendung einer europäischen Richtlinie bezüglich der Forderungsbeitreibung geändert (40 e Inkaso pauschale).
Was Zahlungsausfälle anbetrifft, gibt es sehr effiziente vereinfachte Gerichtsverfahren, unter
Vorbehalt, dass die Forderung unbestritten ist.

Inkassounternehmen haben eine dreifache Verpflichtung:

• Sie müssen bei der Staatsanwaltschaft angemeldet sein
• Die einkassierten Summen müssen über ein Treuhandkonto laufen
• Sie müssen eine Zivilhaftpflichtversicherung haben

Justiz

Die französische Justiz verfügt über ein sehr geringes Budget das in keinem Verhältnis mit der französischen Bevölkerungsanzahl steht.
Die Verfahren im Fall eines Streitfalls oderWiderspruches sind sehr lange und dauern oft mehrere Jahre.
Sehr oft werden Experten beauftragt, welche nicht dazu beitragen, um die Entscheidungsfindung
zu beschleunigen. Ein Gerichtsverfahren, das länger als zehn Jahre dauert ist kein Einzelfall.
Dies betrifft zivilrechtliche, handelsrechtliche, strafrechtliche als auch
verwaltungsrechtliche Verfahren.
Die Partei, die im Verfahren unterliegt bezahlt die Anwaltshonorare der Gegenpartei
nicht.
Für gewisse erstinstanzliche Verfahren sind die Richter keine Berufsrichter. Dies betrifft Streitfälle
des französischen Arbeits- oder Handelsrechts.

Folgende Unternehmensarten oder Unternehmer sind am meisten vertreten:

• Auto -Entrepreneur
• Handwerker
• Kaufmann
Den Status Auto -Entrepreneur gibt es seit Kurzem und kennt sehr großen Erfolg, jedoch ist er nicht immer für eine intensive Berufstätigkeit angemessen.

Kapitalgesellschaften sind meistens folgende:

• Einmann GmbH nach französischem Recht
• Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach französischem Recht
• Aktiengesellschaften nach französischen Recht
• Vereinfachte Aktiengesellschaften nach französischem Recht
Die hierbei geläufigsten Unternehmensformen sind die vereinfachte Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Lieferschein (Lieferungen)

Eine schlechte Auslieferung kann Ihrem Image über Jahre hinweg schaden. Der günstigste Spediteur ist nicht immer mit Ihrem Erfolg verbunden. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Lieferungen und Lieferscheine mit größter Sorgfalt zu bearbeiten.
Gewisse Gerichte, darunter das in Paris, akzeptiert keine Verfahren im Bereich von Zahlungen mehr, falls der Antragsteller keine Lieferscheine zur Verfügung stellen
kann. Es ist ratsam, diesen Lieferschein auf französisch zu verfassen.
Er muss vom Kunden gegengezeichnet und mit dessen Handelsstempel versehen
sein.
Was papierlose Lieferungen, mit einem elektronischen Zustellungsapparat betrifft,
muss unbedingt der Name des Unterzeichnenden in Erfahrung gebracht
werden. Man muss ebenfalls sehr aufmerksam gegenüber der Verjährungsfrist
im Transportbereich sein.

Sobald eine Akte strittig oder eine Rechnung nicht beglichen wird,
sollte eine Kopie des unterzeichneten Ablieferbelegs vom Spediteur
angefordert werden.

Mahnwesen

Zahlungserinnerungen müssen den französischen Gepflogenheiten und den in Frankreich verwendeten Zahlungsmitteln angepasst werden.
Es ist unerlässlich, diesem Punkt eine erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken.
1. Anormale Zahlungsverhalten,
2. Unbegründete Streitfälle,
3. Verlegte Zahlungsmittel sind Anzeichen einer sich verschlechternden finanziellen Situation.
Um die Transaktion zu sichern, verwenden oft die Franzosen einen Wechsel zum Akzept.
In diesem Fall ist es üblich, an die Rücksendung des akzeptierten Wechsels vor Fälligkeit zu
erinnern.
Diese Zahlungserinnerung erfolgt ein erstes Mal ein bis zwei Wochen nach Ausstellung der
Rechnung.
Schriftliche Erinnerungen sind zu unterlassen, da ein Anruf wesentlich effizienter ist.
Die Methode, mehrere schriftliche Mahnungen nach Fälligkeit zu versenden, ist gänzlich zu vermeiden.

Nachricht (Kommunikation)

Ein Unternehmen, das nach Frankreich exportieren möchte, muss unbedingt seine Kommunikation pflegen.
Die Franzosen sind keine Kenner von Fremdsprachen. Oft entstehen große Schwierigkeiten in Folge von Kommunikationsbarrieren.
• Schlecht übersetzte oder falsch interpretierte Elemente führen manchmal zu wirtschaftlichen Katastrophen.
Die für Ihre französische Tätigkeit verantwortliche Person, darf nicht aufgrund seiner linguistischen Fähigkeiten ausgewählt werden, sondern aufgrund seiner Fähigkeit, Sie zum Erfolg zu führen.
Kommunikationsprobleme müssen durch kompetente Dolmetscher oder Übersetzungsbüros gelöst werden. Auch hier sollte der Preis nebensächlich und die Kompetenz oberste Priorität sein.
Wie am Fließband erstellte „Low cost“ Übersetzungen sind keine Lösung.

Oberstaatsanwalt

Das französische Gesellschaftsrecht hat oft strafrechtliche Aspekte. Deshalb sind aber noch
lange nicht alle französischen Geschäftsführer im Gefängnis. Sobald man in Frankreich ein Unternehmen gründet, muss man mit der Funktion als Geschäftsführer vorsichtig umgehen. In der Tat ist der Geschäftsführer oft strafrechtlich verfolgbar, auch wenn er gutwillig war oder sogar vom strafbaren Charakter der Elemente nichts gewusst hat.
Die Tatsache einen ausländischen Geschäftsführer einer französischen Filiale zuzuteilen, ist nicht immer zu empfehlen.
Es muss kompetenter Rat eingeholt werden, um jegliche unangenehme Überraschung zu vermeiden.
Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich eine Delegation Commerciale zu privilegieren, falls dies möglich ist. Nur eine Filiale ins Leben zu rufen, wenn alle anderen Lösungen ausgeschöpft sind.
Falls ein Ausländer als Geschäftsführer einer Gesellschaft in Frankreich ernannt wird, muss er für die u. a. Bereiche ein strenges Controllingsystem umsetzen und sich dabei durch französisches Fachpersonal helfen lassen (Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt).
• Steuererklärungen
• Zahlung der Umsatzsteuer
• Fondsübertragung und allgemein alles was die Aktiva der Gesellschaft betrifft.

Der Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater steht den meisten französischen Unternehmen
bei, es ist unerlässlich die Dienstleistungen eines Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater in
Anspruch zu nehmen.
Viele Buchprüfer sind mehrsprachig, sie sind also zu privilegieren.
Die Hinzuziehung eines französischen Geschäftsführers ist zu empfehlen, sobald dies möglich ist.

Verrechnungpreise

Falls Sie eine autonome juristische Struktur in Frankreich ins Leben rufen, müssten Sie die Problematik der Transferpreise bearbeiten.
Es handelt sich hierbei um die Preise, die die Muttergesellschaft der Tochtergesellschaft in Rechnung stellt. Im Falle einer Kontrolle, würden die französischen Steuerbehörden intensive Nachforschungen diesbezüglich durchführen.
Es ist unerlässlich eine Regel zu haben und falls es Tochtergesellschaften in anderen Ländern gibt, sollte man eine Kohärenz in der Festlegung dieser Transferpreise feststellen können.
Die französischen Steuervorschriften sind besonders streng. Sie müssen hierbei anerkannte Spezialisten, d. h. Steuerberater oder spezialisierte Anwälte hinzuziehen.

Qualität

Die Franzosen empfinden, dass ausländische Produkte, vor allem aus Nordeuropa, teurer als entsprechende lokale Produkte sein können.
Sie erwarten wohingegen, dass die vollständige Vertriebsorganisation und nicht nur die gekaufte Ware, dem gleichen Qualitätsstandart entsprechen:
• Bestellung
• Lieferfrist
• Lieferung
• Produkt
• Verwaltung
• Kundendienst
Dies ist nicht immer der Fall, vor allem im Bereich der Logistik und der Verwaltung.
Es gibt natürlich eine ganze Reihe von zu lösenden Schwierigkeiten für Unternehmen, die
sich auf dem französischen Markt entwickeln möchten: Sprache, Mentalität, Distanz
Ein guter Ruf ist schnell befleckt und es ist unerlässlich, Zeit und Mittel für den Qualitätsablauf aufzuwenden.

Rechnung

Wie immer in Frankreich, muss der sehr strenge Formalismus im Rechnungsbereich eingehalten werden. Es wäre zu langatmig, sämtliche Verpflichtungen in diesem Bereich aufzuführen.

Folgende Elemente müssen auf der Rechnung aufgeführt sein:

• Das genaue Fälligkeitsdatum
• Der Einzelpreis jedes Artikels
• Der Nettobetrag
• Die MwSt.
• Die Skontobedingungen
• Das Prinzip und der Satz der Verzugszinsen

Es wird empfohlen, folgende Elemente aufzuführen:

• Die Eigentumsvorbehaltsklausel
• Das zuständige Gericht
Ihre Rechnungen müssen numeriert werden, die Ziffern müssen sich folgen, ohne dass
es eine Unterbrechung dieser Zahlenfolge gibt.

Sozialbeiträge

Ein Arbeitnehmer Ihres Unternehmens, der in Frankreich lebt und arbeitet, unterliegt den
französischen Sozialbeiträgen. Er kann nicht durch ein ausländisches Unternehmen angestellt und bezahlt werden, auch wenn es ihre sozialen Regeln es ermöglichen.
Die Erstellung eines Gehaltszettels ist sehr komplex und sollte nur Spezialisten übertragen
werden.
Die Sozialabgaben sind sehr hoch und falls sie nicht pünktlich beglichen werden, berechnen  die zuständigen Kassen hohes Bußgeld.
Für ausländische Unternehmen, die Arbeitnehmer in Frankreich beschäftigt ohne dort eine feste Niederlassung zu haben, gibt es eine spezielle Kasse im Stadtrandgebiet Straßburgs.

Temperament

Für nordeuropäische Unternehmen ist es sehr oft ein kultureller Schock mit Franzosen zusammen zu arbeiten.
Der Franzose schlendert nicht mit einer Baskenmütze auf dem Kopf und einem Baguette unter seinem Arm herum.
Es gibt hingegen typisch französische Riten, Gepflogenheiten und Verhaltensweisen.
Das Geschäftsessen: es ist nicht selten, die Unterzeichnung eines wichtigen Vertrags bei einem Mittagessen in einem Sternerestaurant vorzunehmen.
Es ist geläufig in seinen Tarifen eine Verhandlungsmarge zu haben, um dem Ritus des Feilschens zu entsprechen.
Die Waren werden meist frei Haus geliefert, es gibt wenige Transaktionen mit einem Preis ab Werk.
Wir haben nur einige Beispiele aufgeführt, jedoch gibt es viele andere!!!
Ein einziger Rat: Informieren Sie sich und passen Sie sich an, so werden Sie feststellen, dass einige Nachsagungen völlig falsch sind.
Es wird behauptet, dass die Franzosen schlechte Zahler sind! Das ist nicht wahr.
Sie zahlen auf eine andere Art und Weise, in Wirklichkeit aber sind Zahlungsausfälle wesentlich geringer als in Deutschland.

Urteil (Gericht)

Die Bedeutung und Vollstreckung eines Urteils ist in Frankreich Gerichtsvollziehern vorbehalten.
Gerichtsvollzieher haben in Frankreich einen örtlichen Zuständigkeitsbereich, es ist nicht möglich einen Gerichtsvollzieher in Straßburg für die Zustellung eines Urteils in Nizza zu beauftragen.
Es gibt sehr viele Anwälte jedoch gibt es keine harmonisierte Regelung bezüglich der Honorare.
Anwälte in Frankreich arbeiten gemäß eines Stundenhonorars, welches sich in Anbetracht
der Qualifizierung des Anwalts verhandelt.
Es ist verboten, ein Honorar zu vereinbaren, das lediglich auf Erfolg basiert.
Für gewisse Operationen, vor allem im Immobilien- und Erbschaftsbereich ist der Gang zum Notar unerlässlich.
In zwei französischen Regionen, d. h. Elsaß und Lothringen ist durch das deutsche Recht inspiriert.
Die größten Unterschiede in den Regionen, die Regionen des alten Frankreichs genannt werden sind:
• Der Immobilienbereich und die Notare
• Die Handelsgerichte
• Die Religionen und der Klerus
• Die Krankenversicherung
• Die Gerichtskanzleien
Es bleibt festzuhalten, dass es besonders schwierig und kostspielig ist, eine Immobilie in  Folge einer Pfändung im „Alten Frankreich“ zu verkaufen.

Vertrieb

Hierbei handelt es sich um den Schüssel Ihres Erfolgs: Das Salesteam.

Das ist der am schwierigsten zu besetzende Posten. Es gibt kein Wundermittel.
Jedoch muss man dafür die nötige Zeit, Geld und Energie aufwenden.
Ohne einen Vertriebs“leiter“ Frankreich gibt es keinen Erfolg, auch wenn Sie alle Anweisungen bis dato genauestens befolgt haben.
Falls diese Person Ihre Sprache spricht, so ist da sein Mehrwert, darf aber keinen falls ein Auswahlkriterium darstellen.
Es müssen immer die technischen Kompetenzen gegenüber dem sprachlichen Know how privilegiert werden.
Es gibt drei Arten von Vertriebspersonen:
• Unabhängige Handelsvertreter
• Voyageur Représentant Placier
• Angestellte Außendienstmitarbeiter
Die letzte Kategorie der Vertriebler erhält normalerweise einen Dienstwagen.
Es muss sehr vorsichtig mit diesem Vorteil vorgegangen werden, denn die französischen Steuern sind erheblich, wenn Sie Ihrem Vertriebspersonal einen PKW mit hohem CO² Ausstoß zur Verfügung stellen.

Es gibt besondere Fahrzeuge aller Marken, die Dienstwagen genannt werden.
Es handelt sich um Fahrzeuge mit der Größe eines „Golfs“, 3-türig ohne Hintersitze.
Für diese Art von Fahrzeug ist die Besteuerung gering, die Umsatzsteuer kann zurück erlangt, und die Fahrzeuge können abgeschrieben werden.
Um dieses Problem zu umgehen, gibt es bis dato nur eine Lösung, die nicht
immer funktioniert: das Kilometergeld.

Wechsel

Der Wechsel ist ein gängiges Zahlungsmittel in Frankreich

• Der digitalisierte Wechsel, auch LCR genannt
• Der Wechsel zum Akzept oder Papierwechsel
Viele Unternehmen vereinfachen sich das Leben und verwenden nur das System der LCR.
Dies ist ein Irrtum.
Der digitalisierte Wechsel ist eher als ein Mittel der Bankeinreichung als ein Zahlungsmittel zu betrachten.
Der Wechsel zum Akzept oder Papierwechsel ist wesentlich angebrachter, um Ihre Transaktionen zu schützen. Der Papierwechsel wird der Rechnung beigefügt, die Sie Ihrem Kunden senden.
Der Kunde sendet Ihnen daraufhin den akzeptierten Wechsel, d. h. unterzeichnet und mit seinem Handelsstempel versehen.
Bei Erhalt wird dann dieser Papierwechsel in einen digitalisierten Wechsel verwandelt, um bei der Bank eingereicht zu werden. Die Papierversion bleibt in den Archiven des Unternehmens, um die Transaktion zu sichern.

Falls der digitalisierte Wechsel platzen sollte, so gilt der Papierwechsel als „Schuldanerkenntnis“ und ermöglicht sehr schnell ein Urteil und einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner zu erlangen.
Ein geplatzter digitalisierter Wechsel, der keine Garantie durch einen Papierwechsel aufweist, hat keinen großen juristischen Wert.

X -mal

Der Erfolg Ihrer Entwicklung erfordert eine ständige Überarbeitung der Vorgehensweise.
Wir haben beispielsweise eine Organisation und verwaltungstechnische Abläufe für einen
ausländischen Lieferanten umgesetzt, und mussten nach einigen Monaten feststellen, dass diese Vorgehensweisen aufgehoben und durch lokale Vorgehensweisen ersetzt wurden.
Die dafür zuständige Person hatte sich geändert und der Nachfolger wurde nicht informiert.
Das Sprichwort „Übung macht den Meister“ immer für bare Münze zu nehmen ist unerlässlich, wenn man Erfolg haben möchte.

Wie in den meisten Sprachen wird der Buchstabe Y in der französischen Sprache selten verwendet.
Wir lassen diesen Buchstaben in diesem Handbuch, um Sie darauf aufmerksam zu machen, dass man unvorhergesehenes nicht unterschätzen darf.

Zinsen

Verzugszinsen unterliegen derzeit einer besonderen Vorgehensweise.
Es ist Pflicht, diese auf « jeder » Rechnung aufzuführen, es kann sonst zu Bußgeldstrafen
kommen.
Der Verzugszinssatz kann nicht unter dem durch das französische Gesetz festgesetztem Minimum liegen. Man muss wissen, dass diese Art von Vorschrift gemacht wurde, um den Supermärkten Ketten in Frankreich zu „beeinflussen“.
Es handelt sich um Zusammenschlüssen von Supermärkten und Kaufhäusern, welche den französischen Markt dominieren.
Da das französische Gesetz diese Vorschriften generell umsetzt, stört dies diejenigen, die davon nicht betroffen sind und unwesentlich diejenigen, die davon betroffen sind.

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