In Frankreich wurden soeben die Regeln geändert.
Die Veröffentlichung der Bilanzen war Pflicht die nicht Erfüllung dieser Pflicht war eine Straftat.
Die Unternehmen die
- Weniger als 51 Angestellte haben
- Und ein Umsatz geringer als 8 Mio Euro
Können ein Antrag beim Handelsregister stellen das Ihre Bilanzen geheim bleiben.