Bonitätsprüfungen

In Frankreich wurden soeben die Regeln geändert.

Die Veröffentlichung der Bilanzen war Pflicht die nicht Erfüllung dieser Pflicht war eine Straftat.

Die Unternehmen die

  • Weniger als 51 Angestellte haben
  • Und ein Umsatz geringer als 8 Mio Euro

Können ein Antrag beim Handelsregister stellen das Ihre Bilanzen geheim bleiben.