Inkasso in Frankreich

Inkasso in Frankreich / Auslandsinkasso Frankreich/ Forderungseinzug in Frankreich/ GEVO bearbeitet diese Themen. Deutsche Unternehmen die nach Frankreich verkaufen müssen die französischen Besonderheiten berücksichtigen.
Inkasso in Frankreich gegen private Verbraucher ist extrem schwierig. Die französischen Behörden haben Gesetze veröffentlicht die den Konsumenten massiv schützen so dass man verantwortungslos als Privat Person die Zahlung seiner Rechnungen vernachlässigen kann. Als Inkasso und Forderungseinzug Spezialisten raten wir den deutschen Unternehmen niemals an Konsumenten auf offene Rechnung zu liefern. Der private Verbraucher muss entweder mit Vorkasse zahlen oder mit Kreditkarte.
Dies ist besonders wichtig weil immer mehre Geschäfte direkt mit den Privatkunden erfolgen bedingt durch den immer größere Ausmaß an Internet Geschäfte. Schwierig ist die Bearbeitung von Akten wo die Daten (Adresse, Telefon, Bankkonto) vom Kunden auf der Internet Seite des Lieferanten eingereicht werden.
Das Auslandsinkasso Frankreich ist im Business to Business Bereich ähnlicher wie in Deutschland.
In einem Konkurrenz Markt geht am Lieferanten Kredit kein Weg vorbei.
Lieferanten Kredit ist aber auch mit Zahlungsverzögerungen gebunden. Im Gegensatz zum französischen Wein wird eine Forderung mit dem alter nicht besser sondern wesentlich schlechter.
Wenn schon im Inland die Weiterleitung an das Inkasso Büro verzögert wird dann ist häufig beim Auslandinkasso Frankreich die Verzögerung noch grösser.
Der Forderungseinzug in Frankreich wird von Anwälten, Gerichtsvollzieher und Inkasso Firmen erledigt. Anwälte und Gerichtsvollzieher arbeiten an Hand von fix Gebühren oder Stundensätze. Deren Einsatz ist aus Kosten Gründen nicht immer ratsam.
Es gibt in Frankreich 450 registrierte Inkasso Firmen die meistens nur auf der Basis eines Erfolgshonorars arbeiten.
Die Inkasso Unternehmen in Frankreich kassieren für Ihre Mandanten ungefähr 2 Milliarden Euros pro Jahr.
80% der unbezahlten Forderungen werden außergerichtlich eingezogen.
Ein Gerichtsverfahren, auch wenn es nur ein Mahnbescheid ist, verursacht Kosten die besonders sensibel sind wenn der Forderungseinzug, Rechnungen die weniger als 1.000 € ausmachen, betrifft.
Ein gerichtlicher Mahnbescheid zu erhalten ist einfach und effizient. Wen aber der Schuldner Einspruch erhebt beginnen die Schwierigkeiten. Es ist dann fast immer notwendig ein lokaler Anwalt zu beschäftigen der nach Stunden Satz arbeitet. Bis zur Urteil Erteilung werden Monaten vergehen. Es kann dann aber auch vorkommen dass das Urteil nicht sofort vollstreckbar ist und dass der Gläubiger das Ende des Berufungsverfahrens abwarten muss.
Der Forderungseinzug in Frankreich ist an Spezialisten anzuvertrauen die Finanz Buchhaltung in Deutschland ist damit überfordert besonders durch Sprache und Mentalität Barrieren Dies ist generell so mit dem Auslandsinkasso egal in welchem Land die zu kassierende Forderung einzutreiben ist.
Inkasso in Frankreich ist ein schwieriges Geschäft das man an lokalen Fachmänner anvertrauen sollte.
Georges Vonfelt