Inkasso von geschäftlichen Forderungen in Frankreich

Mit ein paar Ausnahmen (Transport zum Beispiel) ist die Verjährungsfrist der geschäftlichen Forderungen gleich 5 Jahre.

Die Gerichts Verfahren sind einfach, relativ günstig und effizient.

Wenn der Schuldner nicht Insolvent ist wird in fast allen Fällen die Forderung plus Schadenersatz kassiert.

Die einzigen Hindernisse für ausländische Lieferanten sind die Unterlagen die die Schuld beweisen sollen.

– Der Auftragsformular

– Der Lieferschein

– Die Geschäftsbedingungen

– Die Verträge wenn Sie existieren

Um ein Verfahren in Frankreich zu gewinnen sollten diese Dokumente auf Französisch sein, unterschrieben und mit dem Stempel des Schuldners verzehrt.

Ausländische Lieferanten unterschätzen die Wichtigkeit von diesem Formalismus.

Es ist aber die einfachste und günstigste Methode um Zahlung Ausfälle in Frankreich zu vermeiden.