Inkasso von geschäftlichen Forderungen in Italien

Normalerweise ist die Verjährung in Italien für gewerbliche Forderungen gleich 10 Jahren.
Es gibt ein paar Ausnahmen:

-Zum Beispiel bei Mietverträgen, bei Kompensation für Schadenersatz, oder bei laufenden Zahlungen ist die Verjährung gleich 5 Jahren

-Im Transport und Versicherung Bereich ist die Verjährungsfrist gleich ein Jahr.

Das italienische System sieht auch vor das nach einer bestimmten Frist die Forderung als bezahlt geltet und wenn der Schuldner offiziell schwört das er die Forderung bezahlt hat keine Aktion mehr möglich ist.

Ein Hotel Besitzer hat 6 Monate um seine Forderung gelten zu lassen, ein Ladenbesitzer ein Jahr gegenüber eine Privat Person, ein Anwalt oder ein Arzt 3 Jahre.

Es ist unmöglich in einer privaten Vereinbarung die Verjährungsfrist zu verlängern.
Die Zusendung eines Mahnschreibens per Einschreiben mit Rückschein stoppt die Verjährung und auch das unterschreiben eines Schuldscheins durch den Schuldner.

Wenn nach dem Mahnschreiben keine Zahlung erfolgt ist, kann ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden aber unter der Bedingung das Schriftliche Beweise vorhanden sind(Auftrag, Lieferschein, Rechnungen, Buchhaltung Auszug usw.)

Zwei verschiedene Gerichte sind zuständig

– Bis 5.000 €

– Über 5.000 €

Der Richter hat 30 Tage um sein Mahnbescheid auszustellen welcher innerhalb 60 tage dem Schuldner zugestellt werden muss.

Dieser hat dann 40 Tage um zu zahlen und wenn dies nicht erfolgt und keine Einwände erhoben werden gilt der Mahnbescheid als Vollstreckungstitel.

Für unbezahlte Forderungen von mehr als 30.000 € ist ein Antrag auf Konkurs Eröffnung denkbar wenn die Vollstreckung Maßnahmen nicht erfolgreich waren.