Präsidentschaft Macron : einige positive Entwicklung für die Unternehmen.

Viele deutsche Unternehmen verkaufen nach Frankreich, eine große Zahl haben Mitarbeiter oder Niederlassungen in Frankreich. Der neue Präsident Emmanuel Macron hat vieles vor um das Geschäftsleben in Frankreich zu vereinfachen.

Das komplizierte Arbeitsrecht soll vereinfacht und Unternehmen freundlicher gestaltet werden. Es wird komplizierte und harte Verhandlungen mit den Gewerkschaften geben aber es sieht so aus das es in diesem wichtigen Bereich Modernisierung Fortschritte geben wird.

Ein weiteren Begriff ist nicht so populär ist aber fast wichtiger als das Arbeitsrecht. Das erste Mal in de moderne Zeit werden die französische Behörden den Unternehmen ein Irrtumsrecht gewähren.

In allen Bereichen (Steuern, Sozialbeiträge, Zahlungen, Rechnungen, Konkurrenz usw.) sieht die französische Gesetzgebung erhebliche Strafen vor auch im Falle eines Irrtums in gutem Glauben.

Wen  zum Beispiel auf einer Rechnung die Fälligkeit und die Verzugszinsen fehlen können die Behörden eine Strafe von 75.000 € verlangen.

Im Programm von Herr Macron ist vorgesehen das in der Zukunft ein recht auf Irrtum bestehen soll und das diese Strafen bei gutem Glauben des Unternehmens nicht fällig sind. Diese neue Regelung ist in jedem Fall ein sehr positives Zeichen für die ausländische Unternehmen die in Frankreich investieren wollen.