Unbezahlte Rechnung: das französische Verfahren der vorläufige Entscheidung genannt „ référé provision“.

Der référé-provision ist ein Verfahren durch welches der Gläubiger sein Schuldner zu einer Gerichts Sitzung einladet um seine Verurteilung zur Zahlung der offene Rechnung zu vollbringen. Die Entscheidung des Richters erfolgt in der Regel innerhalb 30 Tage und wenn der Kunde immer noch nicht zahlt kann sein Aktiva gepfändet werden ohne das Ende des Berufungsverfahrens abzuwarten zu müssen.

Wann kann ein Référé Provision Verfahren eingeleitet werden?

Das Verfahren dient dazu ein unbezahlter Betrag zu kassieren. Im Gegensatz zu anderen vorläufige Entscheidungen ist es  im Bereich des „référé-provision „ nicht nötig die Dringlichkeit des einkassieren  zu beweisen.

Das Verfahren kann in den folgenden Fällen nicht genutzt werden:

  • Der Kunde ist im Konkurs Verfahren
  • Der Kunde hat sein Sitz im Ausland und hat keine Betriebstätte in Frankreich
  • Die Forderung kommt von einem ungedeckten Scheck

Der Gläubiger kann dieses Verfahren Namens  „référé-provision“ nicht einleiten wenn die Forderung ernsthaft bestritten ist, der Gläubiger muss in der Lage sein die Realität der Forderung zu beweisen. Wenn dies nicht möglich ist wird sich der Richter als nicht kompetent erklären.

Eine Forderung gilt als ernsthaft bestritten wenn zum Beispiel

  • Wenn der Schuldner mit dem Gläubiger Kontakt aufgenommen hat und ihm erklärt hat das er nicht zahlt weil die Ware beschädigt ist, oder weil die Arbeiten nicht erledigt sind.
  • Der Antrag benötigt die Prüfung der Rechts Kräftigkeit eines Vertrages
  • Eine Vertragsklausel wird von einer Partei anders interpretiert.

Der Gläubiger muss die Forderung dem Richter glaubhaft machen.

Er muss dem Richter darstellen das er die Leistungen effektiv erbracht hat.

Was gibt es für  Differenzen zwischen Référé Provison und Mahnbescheid?

Der Mahnbescheid wird ohne Anhörung des Schuldners erledigt. Der Richter ist mehr einflussbar da er nur die Argumente des Gläubigers anhört. Aus diesem Grund ist es für den Schuldner  möglich gegen den Mahnbescheid Einspruch zu erheben.

Beim „référé-provision“ wird der Schuldner vom Richter angehört er kann seine Argumente darstellen. Wenn der Richter trotzdem sein Beschluss zwecks Zahlung erfasst dann wird es für den Schuldner so gut wie unmöglich die Zahlung zu verweigern.

Geht der Schuldner in die Berufung hat er ganz wenige Chancen Recht zu bekommen da in fast allen Fällen der Berufungsrichter der erste Beschluss bestätigt.