In Frankreich muss ein Kostenvoranschlag unterschrieben werden.

In Frankreich sollte ein Handwerker in jedem Fall sein Kostenvoranschlag vom Kunden unterschreiben lassen. Wenn dies nicht der Fall ist, wird er die größten Schwierigkeiten haben zu beweisen dass sein Kunde mit den Arbeiten einverstanden war.

Die höchste französische juristische Instanz die Cour de Kassation musste über die folgende Problematik entscheiden: ein Handwerker hatte für einen Landwirt ein Gebäude renoviert ohne das der Kostenvoranschlag unterschrieben wurde. Nach Beendigung der Arbeiten hat der Landwirt diese in Frage gestellt und hat sich geweigert die Rechnung zu zahlen. Der Handwerker konnte nur Zeugenaussagen von anderen Handwerkern zur Verfügung stellen.

Die Cour de Kassation hat entschieden dass diese Zeugenaussagen nicht ausreichen und das für Leistungen über 1.500 € der Schriftsatz Pflicht ist.

Der Handwerker konnte den Landwirt zur Zahlung der Rechnung nicht verurteilen lassen.

Urteil vom 11 Oktober 2017 Nummer 16-22507.