Zahlung Zwischenfall in Frankreich was nun ?

Ein Zahlung Zwischenfall in Frankreich ist anders zu verwalten als in Deutschland. Die Begriffe sind verschieden und haben nicht dieselbe Bedeutung. Die in Frankreich benutzten Zahlungsmittel weichen massiv von den in Deutschland benutzten Verfahren ab. Wenn die deutsche Firmen fast ausschließlich per Überweisung und Abbuchungsverfahren handeln, haben in Frankreich Scheck und Wechsel Verfahren noch eine immense Bedeutung.
Wir werden 4 Zwischenfälle analysieren:
– Der ungedeckte Scheck
– Der unbezahlte Papier Wechsel
– Der unbezahlte Elektronische Wechsel
– Die Forderung wo bei Fälligkeit kein Zahlungsmittel vorhanden ist
1 Der ungedeckte Scheck: viele französische Unternehmen begleichen noch Ihre Forderungen mit Schecks. Der Scheck muss 8 Tage nach Ausstellung eingereicht werden. Wenn der Scheck ungedeckt zurück kommt muss eine sehr schnelle Handlung erfolgen da dieser Zwischenfall als äußert wichtig eingestuft wird. Die finanzielle Situation des Schuldners ist in jedem Fall angeschlagen und der Gläubiger muss extrem rasch handeln. Der unbezahlte Scheck darf in keinem Fall dem Schuldner zurückgeschickt werden solange das die Forderung nicht ausgeglichen ist. Ohne Konkreten Vorschlag des Schuldners muss der Scheck ein zweites Mal eingereicht werden, wenn er ein zweites Mal unbezahlt ist kann er nach einem schnellen Verfahren als Vollstreckung Titel benutzt werden.
2 Der unbezahlte Papier Wechsel: obwohl am Verschwinden ist der Papier Wechsel ein extrem sicheres Zahlungsmittel. Der Lieferant schickt mit der Rechnung ein Papier Wechsel zum Akzept. Dies ist wie ein Schuldschein wenn der Wechsel bei Fälligkeit nicht honoriert wird und keine Vereinbarung mit dem Schuldner möglich ist dient der Wechsel als Beweismittel im Rahmen eines Gerichts Verfahren das, fast immer, zu Gunsten des Lieferanten abgeschlossen wird.
3 Der elektronische Wechsel: auch LCR Verfahren genannt (Lettre de change relevé); in den Fakten ist es mehr ein Bank Einreichung System als ein Zahlungsmittel. Nur mit einem nicht bezahlten elektronischen Wechsel kann man vor Gericht kein Verfahren einleiten. Man muss beweisen das die Forderung existent ist, und alle Unterlagen sammeln die es beweisen: unterschriebener Auftrag, Ablieferung Nachweis unterschrieben, und Verzugs Schreiben per Einschreiben mit Rückschein.
4 Die Forderung wo bei Fälligkeit kein Zahlungsmittel vorhanden ist. Nach Credit Management regeln muss diese Situation wie ein Zahlungszwischenfall bearbeitet werden. Eine sofortige Kontakt Aufnahme mit dem Schuldner per Telefon ist ratsam. Die traditionellen deutschen Mahnstufen per Schreiben sind zu vermeiden. Wir sind aber der Meinung dass die Lieferanten eine andere Rolle als nur eine repressive zu spielen haben. Wenn der Kunde auch strategisch interessant ist dann sollte man überlegen in wie fern eine Unterstützung mit einem längeren Stundungsplan nicht vorteilhafter wäre.
Georges Vonfelt www.gevo.fr.