Inkasso Kosten in Frankreich Wichtige Änderungen

Seit 2012 sieht das französische Gesetz vor das im Business to Business Bereich die Inkasso Kosten zu Lasten des Schuldners gehen. Dies beinhaltet im Prinzip die Honorare (Anwalt) aber auch die Erfolgsprovisionen.

In den ersten Jahren nach Veröffentlichung des Gesetzes gab es massiven Widerstand seitens der Richter. Hier muss auch nochmals erwähnt werden dass in Frankreich bei den Handelsgerichten die Richter nicht professionelle Richter sind aber gewählte lokale Kaufleute.

In einer Vielzahl von Urteilen wurde dem Gläubiger die Rückerstattung dieser Kosten verweigert.

Bis zum Jahr 2014 gab es so gut wie keine Urteile die die Inkasso Kosten dem Schuldner belastet haben. Das Pariser Handelsgericht war führend und hat systematisch solche Rückerstattungen abgelehnt.

Seit 2016 hat sich die Lage geändert und in den meisten Urteilen werden die Anwalts Honorare und Erfolgsprovisionen dem Gläubiger gutgeschrieben.

Die Pariser Gerichte haben Ihre vorgehen geändert und gewähren systematisch die Rückerstattung der Honorare und Erfolgsprovisionen.

Um recht zu bekommen muss aber der Gläubiger alle Unterlagen zur Verfügung stellen die diese Kosten betreffen und beweisen.

Die einzige Problematik ist das ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden muss was mit Kosten und Zeitaufwand gebunden ist, und nutzlos ist wenn der Gläubiger am Ende des Verfahrens keine Pfändbaren Aktiva mehr besitzt.

Ein Profi der Branche kann aber vor Einreichung des Verfahrens mit großer Wahrscheinlichkeit feststellen ob es Sinn macht vor Gericht zu agieren.

Die kleineren Beträge sind aber leider ausgeschlossen da dort ein Verfahren wirtschaftlich kein Sinn macht.

Georges Vonfelt
www.gevo.fr