Inkasso vs Privatleute in Frankreich

In Frankreich können die Inkasso unternehmen den Privat Leuten keine Inkasso Kosten in Rechnung stellen.

Dies wurde zuerst vom obersten Gericht in Frankreich (die Cour de Cassation) am 20 Mai 2010 bestätigt es ging in diesem Verfahren um 9.80 € Kosten!

Seit 2014 hat das Gesetz Hamon ausdrücklich diesen Verbot bestätigt, sollte ein Inkasso Unternehmen trotzdem Kosten verlangen sind folgende Strafen vorgesehen
– 2 Jahre Gefängnis
– Eine Geldstrafe von 300.000 €.

Inkasso von überfälligen Rechnungen bei Privatleuten ist in Frankreich extrem schwierig.

Wenn der Kunde umgezogen ist wird es kompliziert ihn zu finden, die Suche ist in jedem fall mit Kosten gebunden und die mehr oder weniger verlässliche Information zwecks Suche ist das Geburtsdatum.

Bei Zahlungsverzug oder Zahlungszwischenfall Im „ Business to Consumer „ Bereich ist es noch wichtiger extrem schnell zu handeln als im „ Business to Business“ Bereich.

Mit Privatleuten in Frankreich sollte man den Lieferanten Kredit vermeiden sowie die Scheck Zahlung und Zahlungen per Kredit karte bevorzugen.